Geschäftsnummer: | 23.3978 |
Eingereicht von: | Fiala Doris |
Einreichungsdatum: | 11.09.2023 |
Stand der Beratung: | - |
Zuständigkeit: | Finanzdepartement |
Schlagwörter: | Bundesrat; Gesetzänderung; Cyberkriminalität; Schweiz; Bezahlung; Beantwortung; Fragen:; Interpellantin; Meinung; Versicherern; Cyberattacken; Erpressergelder; Schadenssumme; Wiederherstellung; Informatik; Versicherungsunternehmungen; Möglichkeiten; Eindämmung; Zusammenhang; Regulierung; Kryptowährungen; Digital; Assets; Risiko; Unternehmen |
Ich bitte daher den Bundesrat um Beantwortung nachstehender Fragen:
1.
Ist der Bundesrat wie die Interpellantin auch der Meinung, dass es Versicherern künftig gesetzlich untersagt werden muss, bei Cyberattacken "Erpressergelder" zu übernehmen und nicht nur die Schadenssumme für die Wiederherstellung der betroffenen Informatik?
Falls ja, ist der Bundesrat bereits, dahingehend öffentlich zu informieren und entsprechend eine Gesetzänderung für Versicherungsunternehmungen dringlich vorzunehmen?
Falls nein, warum nicht?
2.
Was schlägt der Bundesrat an anderen und weiteren Möglichkeiten zur Eindämmung der Cyberkriminalität vor?
3.
Wo steht die Schweiz in diesem Zusammenhang betreffend Regulierung von Kryptowährungen und Digital Assets?
4.
Wie hoch schätzt der Bundesrat das Risiko ein, dass durch Cyberkriminalität betroffenen Unternehmen und Privatpersonen andere Wege finden werden, sich von Cyberkriminellen erpressen zu lassen (Bargeldbezahlungen, Freikaufen / Bezahlung mit Edelmetallen, Bezahlung über internationale, für die Schweiz nicht verfolgbare Wege und Mittel etc.)?
5.
Wie intensiv arbeitet der Bund diesbezüglich heute bereits mit anderen Staaten zusammen?
6.
Gibt es diesbezüglich Bedarf an Gesetzänderungen? Falls ja, welche?